Schulische Bildung
In der Bundesrepublik Deutschland gilt die Schulpflicht. In Brandenburg werden alle Kinder, die bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollendet haben schulpflichtig. Diese Schulpflicht umfasst 10 Schuljahre.
Der Bildungsauftrag der Schule besteht im Lehren und Lernen. Wissen und Können sollen durch die Lehrer an die Schüler vermittelt werden.
Das Schulsystem gliedert sich nach Schulformen und umfasst die Schulstufen der Primarstufe, der Sekundarstufe 1 und der Sekundarstufe 2.
Zur Primarstufe gehören alle Grundschulen. Diese werden von den Kindern der ersten bis sechsten Klasse besucht.
Zur Sekundarstufe I zählen die Gesamtschulen, die Oberschulen und die Gymnasien von der siebenten bis zur zehnten Klassenstufe.
Die Sekundarstufe II umfasst die Klassenstufen 11-13 an Gymnasien, an Oberstufenzentren oder in der gymnasialen Oberstufen an Gesamtschulen.